Ob auf Wohnhäusern, Verwaltungsgebäuden oder Supermärkten: Überall schlummern Potenziale zum Ausbau von Dachflächen, um mehr Wohnraum zu schaffen. Wie können wir Dächer effektiv nutzen und welche rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen braucht es? Diese und weitere Fragen zum Thema Dachausbau standen im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Bauausschusses im Deutschen Bundestag. Anlass waren Anträge der Bundestagsfraktionen FDP (BT-Drs. 19/6219) und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 19/6499).
Anliegen der FDP ist es, im Rahmen einer umfassenden Dachoffensive brachliegende Potenziale für mehr Wohnraum zu nutzen. Weiterhin will die FDP mit ihrem Antrag erreichen, dass rechtliche Hindernisse abgebaut werden. Dafür solle die Bundesregierung ein Gesamtpaket Dachausbau vorlegen, in dem die Anpassung von Gesetzen und Verordnungen auf bundesrechtlicher Ebene initiiert und vorangetrieben sowie die Anpassung der Landesbauordnungen und weiterer landesrechtlicher Vorgaben im Rahmen der Bauministerkonferenz forciert werden.
Die Grünen wollen mit ihrem Antrag „Sofortprogramm Bauflächenoffensive“ das Thema Dachgeschoss- und Dachflächenausbau angehen. Im Antrag heißt es, dass die Dachausbaureserve in Deutschland nach einer Studie der Technischen Universität Darmstadt und des Pestelinstituts 580.000 Wohnungen betrage. Mit einem verstärkten Ausbau von Dachgeschossen wolle man gegen die Wohnungsnot in Ballungsräumen vorgehen. Auf dem Land wiederum sollen Anreize zur Neunutzung leerstehender Häuser gesetzt werden. Die Bundesregierung solle entsprechende Förderprogramme auflegen. Zudem sollen Dachflächen noch besser für die Energieerzeugung genutzt werden.
In der Anhörung standen den Abgeordneten des Bauausschusses verschiedene Experten und Sachverständige Rede und Antwort. Sie beleuchteten Potenziale, rechtliche und bauliche Voraussetzungen und Möglichkeiten der Umsetzung. So ging man darauf ein, dass das Potenzial für Dachgeschossausbau und Aufstockung sehr groß sei. Das allein sage aber noch nichts darüber aus, wie und ob dieses Potenzial auch für den Wohnungsbau genutzt werden kann. So solle man die Erwartungen in den Dachausbau als die Lösung für angespannte Wohnungsmärkte nicht überschätzen.
Die Sachverständigen diskutierten über rechtliche Hürden, die für den Ausbau von Dachflächen bestehen. Beispielsweise gehe damit ein erhöhter Abstimmungs- und Planungsaufwand einher. Hier braucht es Erleichterungen im Genehmigungsverfahren. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass Bauvorschriften seitens der Bauämter häufig restriktiv ausgelegt würden. Für den Ausbau von Dächern sowie für Aufstockungen sei es aber richtig, Hürden zu senken. Neben einer politischen Unterstützung auf kommunaler Ebene braucht es auch finanzielle Anreize und entsprechende planungsrechtliche Bedingungen. So berücksichtigten das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht nicht hinreichend die Bedingungen von Aufstockungen und Nachverdichtungen.
Hervorgehoben wurden zudem, dass es für die erfolgreiche Umsetzung von Dachausbau- oder Aufstockungsmaßnahmen eine breitere Akzeptanz braucht. Bewohner und Nachbarschaft müssten angemessen eingebunden werden, um solche Baumaßnahmen mitzutragen. Häufig scheitern sie nämlich nicht aus finanziellen Gründen, sondern wegen einer restriktiven Verwaltungspraxis und Widerständen im Umfeld. Fördermaßnahmen seien nur da gefragt, wo sozial gebundener Wohnraum entstehen soll. Wichtiger sei die Schaffung einer Unterstützerstruktur, etwa wenn es um Bestandsschutz, Brandschutz oder um die Befreiung von der Stellplatzverpflichtung gehe.
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