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Wohngeldreform in trockenen Tüchern




  • Der Bundesrat hat der vom Bundestag im Oktober 2019 » beschlossenen Wohngeldreform zugestimmt. Damit steigen die staatlichen Zuschüsse für Geringverdiener ab 1. Januar 2020. Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung der Mieten und Einkommen. Zuletzt wurde das Wohngeld zum 1. Januar 2016 angepasst.

    Seitdem sind die Mieten und Verbraucherpreise deutlich gestiegen. Deshalb wurden die Parameter für den Bezug der Leistung entsprechend verändert, wodurch sich die Zahl der Berechtigten erhöht. Anstatt wie bisher 480.000 kommt der Zuschuss rund 660.000 Haushalten zugute. Außerdem wird das Wohngeld künftig dynamisiert und alle zwei Jahre per Verordnung an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung angeglichen. Mit der Novelle wurde auch eine neue, siebte Mietstufe für besonders teure Gegenden eingeführt. Zudem ist vorgesehen, die Höchstbeträge regional gestaffelt anzuheben, um die unterschiedlichen Mietentwicklungen besser zu berücksichtigen. Durch die Reform werden die Wohngeldausgaben von Bund und Ländern zusammen im Jahr 2020 auf rund 1,2 Milliarden Euro steigen.

    Zudem werden Bund und Länder ab 2021 die Mittel für das Wohngeld um zehn Prozent erhöhen ‒ zeitgleich zum Einstieg in die Bepreisung des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2). Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett beschlossen.

    Hintergrund ist das » Klimaschutzprogramm 2030. Ein wesentlicher Teil des Programms ist der neue CO2-Preis fürs Heizen mit Öl und Erdgas und fürs Fahren mit Benzin und Diesel. Dieser soll ab 2021 eingeführt werden. Um soziale Härten zu vermeiden, erhalten zugleich die Haushalte mit niedrigem Einkommen mehr Wohngeld.

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