Ende Mai 2023 hat das Bundesjustizministerium den lange angekündigten Referentenentwurf zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen vorgelegt.
Der VDIV Deutschland begrüßt die sich daraus ergebende ergänzende Möglichkeit für Wohnungseigentümergemeinschaften, nun entscheiden zu können, ihre Versammlungen in Präsenz, hybrid oder virtuell durchzuführen. Es entsteht kein Zwang, Versammlungen in Zukunft digital durchführen zu müssen – alle so lautenden Statements sind schlicht falsch.
Die Stellungnahme des VDIV Deutschland zum Referentenentwurf finden Sie hier.
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