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Verfassungsklage gegen Berliner Mietendeckel




  • Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP im Bundestag haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Antrag auf Normenkontrolle gegen das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin eingereicht. Die Abgeordneten halten das Gesetz für verfassungswidrig, weil es die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers für das Mietrecht missachtet. Durch den sogenannten Mietendeckel würden in der Hauptstadt bestehende Regelungen des Bundes zum Mieterschutz verdrängt.

    Ob das tatsächlich so ist, soll nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Hinter der „abstrakten Normenkontrolle“ steckt die Möglichkeit, ein beschlossenes Bundes- oder Landesgesetz in Karlsruhe daraufhin überprüfen zu lassen, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Einen entsprechenden Antrag kann nur die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages stellen. Den Antrag auf Normenkontrollklage gegen den Mietendeckel haben 204 der insgesamt 246 Bundestagsabgeordneten der Union sowie alle 80 Mitglieder der FDP-Fraktion unterzeichnet. Es rufen insgesamt also 40 Prozent aller Bundestagsabgeordneten Karlsruhe an. Sie wollen mit ihrer Klage auch verhindern, dass sich das Modell Mietendeckel verbreiten könnte.

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