Mit der Reform des Wohnungseigentumsrechts 2020 (WEG-Reform) wurden die Hürden zur Beschließung baulicher Maßnahmen erheblich gesenkt. Konnten zuvor bereits wenige Eigentümer geplante Sanierungsmaßnahmen blockieren, genügt nach dem neuen WEG bereits eine einfache Mehrheit, um beispielsweise den Einbau eines modernen Heizungssystems (z.B. Wärmepumpe, effizientes Blockheizkraftwerk) zu beschließen.
Parallel dazu wird sich mit der neuen CO2-Abgabe die Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen (z.B. Öl, Erdgas, Kohle) erheblich verteuern. Denn auf fossile Brennstoffe ist seit Jahresbeginn eine zusätzliche Abgabe von 25 Euro pro Tonne CO2-Emission fällig. Bis 2025 wird der Preis schrittweise auf 55 Euro pro Tonne angehoben werden, was beispielsweise in einem Objekt von 25 Verwaltungseinheiten jährliche Mehrkosten von mehreren tausend Euro erwarten lässt.
Vor diesem Hintergrund erfragt der VDIV in einer Kurzumfrage, welche Relevanz das Thema CO2-Abgabe für Wohnimmobilienverwaltungen hat und inwiefern bereits der Einbau modernerer Heizungssysteme geplant wird. Die Umfrage wird bis zum 30. April online sein.
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