In der Rechtsprechung zur Durchführung von WEG-Versammlungen wird der Minderheitenschutz oft als Kernargument angeführt. Eigentümer sollen in der Lage sein müssen, an einer Versammlung teilzunehmen. Dies soll nicht durch eine Uhrzeit eingegrenzt werden dürfen. Hier wird quasi ausschließlich aus Sicht der Eigentümerrechte argumentiert. Ob von Eigentümern ein Entgegenkommen verlangt werden kann, das Marktumfeld, veränderte Arbeitszeiten oder die Frage, ob WEG-Verwalter/innen für Versammlungen in den Abendstunden zu finden sind, wird nicht problematisiert.
Damit sich andere Uhrzeiten flächendeckend durchsetzen, müsste also eine Verschiebung der Üblichkeit erreicht werden. Der VDIV Deutschland als Spitzenverband der Branche nimmt sich daher dieses Themas an, da uns die Zukunft unserer Unternehmen wichtig ist. Gemeinsam wollen wir perspektivisch erreichen, dass die Rechtsprechung die Praxis zur Kenntnis nimmt.
Bitte nehmen Sie daher an der kurzen Umfrage teil. Ihre Antworten werden anonymisiert erhoben und ausgewertet. Die Ergebnisse werden zeitnah hier veröffentlicht.
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