Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) wird bei dem Verkauf bestimmter Lebensmittel ein ermäßigter Steuersatz erhoben. Dieser beträgt z. Zt. 7 %. Dazu gehören u. a. Wasser, Kaffee, Tee, Milchmischgetränke, Nüsse, Obst, Schokolade und Kaugummi, Zuckerwaren und Kakaozubereitungen … Klicken Sie auf das PDF-Icon, um die Datei herunterzuladen. Mehr Infos unter: https://www.vafa-ev.de/2021/02/19/umsatzsteuer-warenautomaten/
Weitere Infos zu Getränkeautomaten, Kaffeeautomaten, Warenautomaten, Snackautomaten und Vendingautomaten unter https://www.dhuenn.com – Automaten Köln
Februar 19, 2021
Posted By
da Agency
Umsatzsteuer Warenautomaten