Das Gesetz sieht für den Smart-Meter-Rollout einen verbindlichen Zeitplan vor: Ab 2025 ist der Einbau verpflichtend für Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch ab 6.000 bis 100.000 Kilowattstunden sowie für Betreiber einer Photovoltaikanlage ab sieben bis 100 Kilowatt installierter Leistung. Bis Ende 2030 sollen mindestens 95 Prozent dieser Abnehmer mit Smart Metern ausgestattet sein. Auch Haushalte mit einem geringeren Verbrauch haben das Recht auf Einbau eines digitalen Stromzählers. Die jährlichen Kosten für den Betrieb der Smart Meter werden für normale Haushaltskunden und Kleinanlagenbetreiber auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt. Bereits ab 2025 müssen alle Stromversorger dynamische Tarife verpflichtend anbieten. Damit können Verbraucherinnen und Verbraucher dann Strom nutzen, wenn er preiswert und von erneuerbaren Energien bereitgestellt wird. Das Gesetz beinhaltet auch umfangreiche Auflagen zu Datenschutz und Datensicherheit sowie Vorgaben zu Speicherungen, Löschungen und Anonymisierung.
Smart Meter messen den Stromverbrauch oder die eingespeiste Strommenge und protokollieren auch Spannungsausfälle. Mit diesen Informationen können die Netzbetreiber die Netzauslastung besser überwachen und die Erzeugung anpassen. Die gesetzliche Neuregelung war notwendig, um die Einführung der Smart Meter zu beschleunigen.
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