Berlin-Neukölln ist Vorreiter: Bei einem Präzedenzfall wird erstmals in Deutschland ein Vorkaufsrecht im Fall eines Share Deals ausgeübt. Damit will die Stadt konsequent gegen Gentrifizierung vorgehen und ein Signal gegen die Umgehung des Vorkaufsrechts senden. Sie betritt dafür juristisches Neuland.
Dies bestätigte auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Betroffen ist das Unternehmen Akelius, ein schwedischer Immobilienkonzern mit einem Bestand von rund 14.000 Wohnungen in Berlin. Strittig ist der Kauf der Grundstücke Ecke Weserstraße 164, Wildenbruchstraße 85/86 und Boddunstraße 8. Das kommunale Vorkaufsrecht soll nun die landeseigene Wohnbaugesellschaft Howoge begünstigen.
Der Konzern Akelius wollte von einem Share Deal Gebrauch machen und die Grunderwerbssteuer umgehen, indem er statt des Grundstückes Unternehmensanteile erwirbt. Im Regelfall erfolgt bei diesem Vorgehen auch keine Vorkaufsprüfung. Nachdem dem Bezirksamt der Fall gemeldet wurde, forderte es eine Offenlegung der Vertragsunterlagen. Nach einem juristischen Streit entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugunsten des Bezirksamts und für eine Prüfung, ob ein Umgehungsgeschäft vorliege.
Laut Bezirksamt konnte bei der Sichtung der Unterlagen ein „kaufähnlicher Vorgang“ festgestellt werden. Somit sei das Vorkaufsrecht anwendbar. Um das Vorkaufsrecht noch abzuwenden, kann derzeit noch ein Widerspruch eingelegt werden, folgend würde der Fall vor Gericht gehen.
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