Posted By da Agency
Plötzlicher Förderstopp und Teillösung




  • Die KFW schreibt zum sofortigen Antrags- und Zusagestopp auf ihrer Seite: „Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde heute (24.01.2022) mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt.“ Entschieden habe dies der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Grund dafür sei die enorme Antragsflut der letzten Wochen, die in den vergangenen Tagen zudem noch einmal zusätzliche Dynamik erlangt habe. Die vom Bund für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellten Haushaltsmittel seien ausgeschöpft, denn allein seit November 2021 seien bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. Euro Fördervolumen eingegangen.

    Die Meldung fand großes mediales Echo und erntete massive Kritik, da der KfW-Förderstopp zahlreiche Bauvorhaben betrifft. Am 01. Februar 2022 präsentierte die Bundesregierung daher eine erste Lösung. In einer gemeinsamen Pressemitteilung teilten die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz; Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen mit, dass alle förderfähigen Anträge, die bis zum Antragsstopp eingegangen sind, noch genehmigt und finanziert werden sollen. Laut Pressemitteilung handelt es sich dabei um rund 24.000 Anträge. „Das bietet eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen“, so die Regierung.

    Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

    Der Beitrag Plötzlicher Förderstopp und Teillösung erschien zuerst auf Hausverwaltung Köln | Immobilienverwaltung, WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung.

    Weiterlesen unter: https://www.hausverwaltung-koeln.com/ploetzlicher-foerderstopp-und-teilloesung/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=ploetzlicher-foerderstopp-und-teilloesung

    Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Immobilienverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln und Umgebung (auch in Kürten, Engelskirchen, Bedburg, Altenberg, Wermelskirchen, Sankt-Augustin, Bonn, Odenthal, Burscheid, Hilden, Rösrath, Bensberg, Solingen, Rommerskirchen, Dormagen, Overrath, Siegburg, Troisdorf, Pulheim, Monheim, Langenfeld, Weilerswist, Leverkusen, Kerpen, Hürth, Frechen, Euskirchen, Erftstadt, Bruehl, Bergisch-Gladbach & Bergheim, sowie Hückeswagen, Leichlingen, Lindlar, Rheindorf, Neunkirchen Seelscheid, Liblar, Wesseling, Elsdorf, Wipperfürth, Waldbröl, Kreuzau, Bergneustadt, Opladen, Marienheide, Wiehl.) seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!

    Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung KölnImmobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung KölnGewerbeverwaltung KölnWEG-Verwaltung Köln, Wohnungsverwaltung &  Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.

    Bei Interesse finden Sie auf der Website https://www.hausverwaltung-koeln.com auch ein Verwaltervollmacht Muster sowie den WEG Verwaltervertrag.

    Bei Fragen zu Indexmiete, Staffelmiete, Garage, Fristenberechnung, Grundsteuer, Heizkostenabrechnung, Zeitmietverträge, Kündigung, Zwangsversteigerungen, Zeitmietverträge, 575 Bgb, Gewerberäume, 544 Bgb, oder wenn Sie eine Musterabrechnung, Wirtschaftsplan benötigen, wenden Sie sich an Ihre Hausverwaltung.