Nach dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Um eine einheitliche Qualität der Zertifizierung sicherzustellen, ist eine bundeseinheitliche Regelung des Prüfungsverfahrens und der Prüfungsgegenstände erforderlich. Danach darf sich als zertifizierter Verwalter bezeichnen, wer nach § 26a Absatz […]
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