unternehmensmeldungen.com

Noch keine Einigung bei CO2-Kostenverteilung

Nachdem die CO2-Abgaben für fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Gas in Deutschland beschlossen... Der Beitrag Noch keine Einigung bei...




  • Nachdem die CO2-Abgaben für fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Gas in Deutschland beschlossen wurden, herrscht weiterhin Unklarheit, wer in der Praxis die Kosten der Kohlenstoffsteuer zu tragen hat (» der VDIV berichtete). Aus Sicht der Grünen sollten Vermieter hierfür aufkommen, der Bauausschuss lehnte den Antrag (19/24432) aber ab.

    Momentan besagt die Rechtslage, dass die CO2-Kosten Bestandteil der Heizkosten sind und der Vermieter sie daher mit der Heizkostenabrechnung dem Mieter in Rechnung stellen kann. Die Grünen argumentierten, dass bei den Entscheidungsträgern, also den Vermietern, angesetzt werden sollte. So sollen die Steuern höhere Wirksamkeit erreichen. Für Kleinvermieter forderten die Grünen eine Sonderregelung. Die Forderung fand bei den Linken Unterstützung, durch die Gegenstimmen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP wurde der Antrag jedoch abgelehnt.

    Auch die Linke würde eine Kostenverteilung zu Gunsten der Mieter begrüßen. Sie forderten, dass die Vermieter sämtliche Kosten der Steuer tragen sollen. Schließlich liege die Lenkwirkung nicht beim Mieter, da dieser keinerlei Einfluss auf die baulichen Eigenschaften wie Gebäudehülle und damit Isolation oder auch die Heiztechnik hätte. Entscheidend sei eine schnelle gesetzliche Regelung sowie eine Anpassung der Heizkostenverordnung und der Betriebskostenverordnung.

    Die CDU/CSU sah unterdessen die Lenkkraft nicht ausschließlich beim Vermieter. Der Mieter habe durch sein Heizverhalten direkten Einfluss auf den Verbrauch. Somit sei die CO2-Steuer nicht nur Vermietersache. Eine mögliche Drittelung der Kosten zwischen Vermieter, Mieter und Staat steht nun im Raum.

    Die SPD unterstütze diesen Ansatz prinzipiell, äußerte jedoch die Frage „Ein Drittel wovon?“ und stellte beispielhaft den in Schweden praktizierten Warmkosten-Ansatz vor. Schweden reduzierte seinen CO2-Ausstoß im Gebäudesektor seit 2000 um 95 Prozent. Hier zeigt sich der positive Effekt der Warmmiete auf die Klimabilanz.

    Die AfD warf den Grünen unterdessen inkonsequentes Handeln vor, indem sie zunächst die CO2-Preise forderten und nun Mieter wieder davon befreien wollen.

    Die FDP kritisierte die Einführung einer Steuer ohne vorherige Klärung wer diese tragen solle. Auch sie sprachen von einer Lenkungswirkung des Mieters. Ebenfalls wies die FDP auf das schwedische Modell, mit seinen positiven Bilanzen, hin.

    Die Linken wollen nun mit einem ähnlichen Vorstoß wie die Grünen weiter nachlegen und legten Anfang März einen entsprechenden Antrag vor (19/27191).

    Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

    Der Beitrag Noch keine Einigung bei CO2-Kostenverteilung erschien zuerst auf Hausverwaltung Köln | Immobilienverwaltung, WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung.

    Weiterlesen unter: https://www.hausverwaltung-koeln.com/noch-keine-einigung-bei-co2-kostenverteilung/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=noch-keine-einigung-bei-co2-kostenverteilung

    Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Immobilienverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln und Umgebung (auch in Kürten, Engelskirchen, Bedburg, Altenberg, Wermelskirchen, Sankt-Augustin, Bonn, Odenthal, Burscheid, Hilden, Rösrath, Bensberg, Solingen, Rommerskirchen, Dormagen, Overrath, Siegburg, Troisdorf, Pulheim, Monheim, Langenfeld, Weilerswist, Leverkusen, Kerpen, Hürth, Frechen, Euskirchen, Erftstadt, Bruehl, Bergisch-Gladbach & Bergheim, sowie Hückeswagen, Leichlingen, Lindlar, Rheindorf, Neunkirchen Seelscheid, Liblar, Wesseling, Elsdorf, Wipperfürth, Waldbröl, Kreuzau, Bergneustadt, Opladen, Marienheide, Wiehl.) seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!

    Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung KölnImmobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung KölnGewerbeverwaltung KölnWEG-Verwaltung Köln, Wohnungsverwaltung &  Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.

    Bei Interesse finden Sie auf der Website https://www.hausverwaltung-koeln.com auch ein Verwaltervollmacht Muster sowie den WEG Verwaltervertrag.

    Bei Fragen zu Indexmiete, Staffelmiete, Garage, Fristenberechnung, Grundsteuer, Heizkostenabrechnung, Zeitmietverträge, Kündigung, Zwangsversteigerungen, Zeitmietverträge, 575 Bgb, Gewerberäume, 544 Bgb, oder wenn Sie eine Musterabrechnung, Wirtschaftsplan benötigen, wenden Sie sich an Ihre Hausverwaltung.