Nachdem das Grundsteuergesetz vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde, sind die Bundesländer zu einer Entscheidung gezwungen: Wie wollen sie künftig ihre Grundsteuer berechnen? Zur Wahl steht das Bundesmodell oder eine eigenes. Niedersachen entschied sich nun Anfang Juli für Zweiteres (» der VDIV berichtete). Dafür soll ein Flächen-Modell genutzt werden, das zudem eine Lage-Komponente miteinbezieht.
Der Gesetzentwurf stammte von Finanzminister Reinhold Hilbers von der CDU. Er sieht einen deutlichen Vorteil seines Modells gegenüber dem Bundesmodell, da es einen geringeren Aufwand für Immobilieneigentümer und Verwaltungen gebe.
In Niedersachsen müssen nun ungefähr 3,6 Millionen Gebäude und Grundstücke neu bewertet werden. Eine Steuererklärung muss nur einmal abgegeben werden. Zu neuen Steuerbescheiden kommt es bei dem Flächen-Lage-Modell erst bei außerordentlichen Änderungen der Lageverhältnisse. Diese werde automatisiert von der Verwaltung überprüft. Als Indikator für die Lage werden die Bodenrichtwerte für das jeweilige Grundstück genutzt. Da sie bereits für Bauflächen vorhandenen sind, bedeutet dies vergleichsweise wenig Aufwand.
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