Die Jamaika-Koalition in Kiel will die Mietpreisbremse im November 2020 auslaufen lassen. Stattdessen setzt die Landesregierung auf andere Instrumente und mehr Anreize für den Neubau, um den steigenden Mieten wirkungsvoll zu begegnen. Bereits Ende 2019 läuft die Absenkung der Kappungsgrenze aus.
Weder die Mietpreisbremse noch die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen hätten die erwartete dämpfende Wirkung in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten erzielt, sagte Daniel Günther (CDU), Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, der dpa. Bereits im Koalitionsvertrag von 2017 vereinbarten die Partner, Mietpreisbremse und Kappungsgrenze durch andere Maßnahmen zu ersetzen. So soll unter anderem der Neubau durch eine Vereinfachung des Bauordnungsrechts und eine Neuauflage von Förderprogrammen angekurbelt werden. Außerdem plant die schwarz-grün-gelbe Koalition eine Bundesratsinitiative zum Wirtschaftsstrafgesetz, um überhöhte Mietpreise wirkungsvoller ahnden zu können.
Derzeit gilt die Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein in 12 Kommunen, darunter unter anderem in der Landeshauptstadt Kiel sowie auf der Nordseeinsel Sylt. Die Kappungsgrenze wurde in 15 Kommunen des Landes von 20 auf 15 Prozent herabgesetzt.
Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/
Der Beitrag Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein wird nicht verlängert erschien zuerst auf Hausverwaltung Köln | Immobilienverwaltung, WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung.
Weiterlesen unter: https://www.hausverwaltung-koeln.com/mietpreisbremse-in-schleswig-holstein-wird-nicht-verlaengert/