Sie schlagen vor, mit einer bundesgesetzlichen Regelung eine stärkere Differenzierung der Hebesätze bei der Grundsteuer B für Wohnen und Gewerbe zu ermöglichen. Die Pläne sehen vor, es den Kommunen freizustellen, den Hebesatz für die Grundsteuer B aufzusplitten. Dadurch hätten die Kommunen mehr Entscheidungsspielraum, um die Sätze an die jeweiligen räumlich-strukturellen Verhältnisse vor Ort anzupassen. Zur Begründung verweist der NRW-Finanzminister auf Rückmeldungen im Rahmen der fortschreitenden Berechnungen zur Höhe der künftigen Grundsteuer ab 2025 in den Ländern mit dem Grundsteuer-Bundesmodell. Dort zeichne sich ab, dass die Werte für Wohngrundstücke in einigen Kommunen ansteigen, während sie für die Nichtwohngrundstücke fallen würden. „Unter den Ländern sind wir uns einig: Wir brauchen eine kommunal- und bürgerfreundliche Lösung. Eine deutliche Mehrheit der Länder unterstützt die Position“, erklärte Marcus Optendrenk. Gemeinsames Ziel sei ein angepasstes Bundesmodell vor dem 1.1 Januar 2025. „Eine bundeseinheitliche Regelung führt hier am schnellsten zum Ziel. Sollte es beim Bund zu keiner Lösung kommen, setzen wir eine Landeslösung um. Wichtig ist nun, dass eine solche Anpassung zeitnah erfolgt, damit die Kommunen sich rechtzeitig hierauf einstellen können.“
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