Das Jahressteuergesetz enthält eine Neuregelung und Klarstellung zur Steuerbefreiung von PV-Anlagen. So sind künftig Anlagen mit einer maximal zulässigen Bruttoleistung von 30 kW(peak) bei allen Gebäudearten von der Steuer befreit (wir haben berichtet). Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz diverse Anpassungen des deutschen Steuerrechts, die beispielsweise aufgrund anderer Gesetze oder der EU-Rechtsprechung notwendig geworden sind. Auch die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit wird durch das Jahressteuergesetz geregelt (wir haben berichtet). Der Bundesrat hatte im September ausführlich zum Gesetzentwurf Stellung genommen. Etwa 40 seiner Empfehlungen wurden umgesetzt.
Ein Großteil des Jahressteuergesetzes tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Für zahlreiche Einzelregelungen sind andere Daten verankert.
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