Nachdem das Bundesverfassungsgericht die alte Grundsteuer kippte, mussten die Länder sich für eine Berechnungsmethode entscheiden: Zur Wahl stehen das vorgeschlagene Modell und die Verabschiedung eines eigenen. Nachdem sich die meisten Länder bereits entschieden haben (» der VDIV berichtete), traf nun auch Nordrhein-Westfalen seine Wahl und nutzt das Bundesmodell. Hessen bevorzugt die Öffnungsklausel, die ein eigenes Modell ermöglicht. Konkreteres lieferte die Landesregierung jedoch noch nicht.
Am 29. April legte die hessische FDP einen Gesetzesentwurf für ein reines Flächenmodell in erster Lesung beim Landtag vor. Hier kam es jedoch zu viel Widerspruch. Die CDU konterte und erklärte, eine Berechnung anhand der Grundstückfläche könne zu Ungerechtigkeit führen. Auch die Linken sprachen von sozialer Ungleichheit. Eine Berechnung über die Fläche missachtete das auf dem Grundstück stehende Gebäude.
Die CDU hatte vor einem Jahr bei Bekanntgabe der Nutzung der Öffnungsklausel ein „Flächen-Faktor-Modell“ gefordert. Finanzminister Michael Boddenberg wollte damit neben der Größe auch Wohnfläche und Wohnlage berücksichtigen. Was die schwarz-grüne Landesregierung letztlich durchsetzt, ist derzeit noch unklar.
Als letztes Bundesland traf NRW eine Entscheidung, dabei nahmen die schwarz-gelbe Landesregierung Abstand von der Öffnungsklausel und entschied sich am 7. Mai für die Nutzung des Bundesmodells.
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