Im Zuge der Grundsteuerreform machte sich Bayern für Abweichungen vom Bundesmodell stark – mit Erfolg. Die Bundesländer können mit der eingeführten Öffnungsklausel ein eigenes Berechnungsmodell nutzen. Ausgerechnet das bayerische „reine Flächenmodell“ soll nun verfassungswidrig sein.
Vor kurzem hatten sich die verbliebenen Länder auf eine Berechnungsmethode festgelegt (» der VDIV berichtete). Bayern hatte bereits am 6. Dezember 2020 einen Gesetzesentwurf zur Novelle der bayerischen Grundsteuer beschlossen. Bewiesen werden soll die Verfassungswidrigkeit des bayerischen Sonderwegs mit einem Rechtsgutachten vom Potsdamer Juraprofessor Thorsten Ingo Schmidt, das von der Fraktion der Grünen beauftragt wurde.
Die Novelle sah vor, die Höhe der Grundsteuer mit Grundstücks- und Gebäudefläche zu ermitteln. Als weitere Berechnungsfaktoren waren Nutzungsart und Hebesatz vorgesehen, der von den Kommunen festgelegt wird. Der Wert der Immobilie und des Grundstücks fanden dabei keine Beachtung. Schmidt kritisiert, der Artikel 3 des Grundgesetzes, also der Gleichheitssatz, sei durch dieses Vorgehen verletzt, „da die Flächensteuer ohne sachlichen Grund Immobilien gleicher Größe aber unterschiedlicher Lage, Art, Beschaffenheit, Alter und Ausstattung der Gebäude gleichbehandelt und die potenziellen Erträge von Immobilien ungleich besteuert.”
Bayerns Finanzminister, Albert Füracker (CSU), sieht diese Kritik als unberechtigt und argumentiert mit den Vorteilen seiner unbürokratischen Lösung. Viele für die Berechnung notwendige Daten lägen bereits andere Behörden vor, etwa den Liegenschafts-, Grundbuch- und Bauämtern. Die Berechnung könne somit schnell und unkompliziert erfolgen.
Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/
Der Beitrag Grundsteuerreform: Bayerns Modell scheint verfassungswidrig zu sein erschien zuerst auf Hausverwaltung Köln | Immobilienverwaltung, WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung.
Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Immobilienverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln und Umgebung (auch in Kürten, Engelskirchen, Bedburg, Altenberg, Wermelskirchen, Sankt-Augustin, Bonn, Odenthal, Burscheid, Hilden, Rösrath, Bensberg, Solingen, Rommerskirchen, Dormagen, Overrath, Siegburg, Troisdorf, Pulheim, Monheim, Langenfeld, Weilerswist, Leverkusen, Kerpen, Hürth, Frechen, Euskirchen, Erftstadt, Bruehl, Bergisch-Gladbach & Bergheim, sowie Hückeswagen, Leichlingen, Lindlar, Rheindorf, Neunkirchen Seelscheid, Liblar, Wesseling, Elsdorf, Wipperfürth, Waldbröl, Kreuzau, Bergneustadt, Opladen, Marienheide, Wiehl.) seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!
Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung Köln, Immobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung Köln, Gewerbeverwaltung Köln, WEG-Verwaltung Köln, Wohnungsverwaltung & Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.
Bei Interesse finden Sie auf der Website https://www.hausverwaltung-koeln.com auch ein Verwaltervollmacht Muster sowie den WEG Verwaltervertrag.
Bei Fragen zu Indexmiete, Staffelmiete, Garage, Fristenberechnung, Grundsteuer, Heizkostenabrechnung, Zeitmietverträge, Kündigung, Zwangsversteigerungen, Zeitmietverträge, 575 Bgb, Gewerberäume, 544 Bgb, oder wenn Sie eine Musterabrechnung, Wirtschaftsplan benötigen, wenden Sie sich an Ihre Hausverwaltung.