Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz bezweifelt die Verfassungsmäßigkeit der Berechnung der neuen Grundsteuer. Auslöser waren die Klagen von Einfamilienhaus-Besitzern, denen der angesetzte Immobilienwert zu hoch erschien. Das Finanzgericht hatte zumindest Zweifel an den Bodenrichtwerten, die entscheidend für die Berechnung nach dem Bundesmodell sind und setzte die Bescheide daher vorerst außer Kraft (Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23).
Auch die Verbände Haus und Grund sowie Bund der Steuerzahler greifen die Berechnungsbasis der Grundsteuer an. Sie wollen das Bundesmodell vom Verfassungsgericht überprüfen lassen und haben dazu vor den Finanzgerichten Berlin-Brandenburg (Az. 3 K 3142/23) und Rheinland-Pfalz (Az. 4 K 1205/23) geklagt (der VDIV hat berichtet).
Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/
Der Beitrag Grundsteuer: Rheinland-Pfalz legt Beschwerde ein erschien zuerst auf Hausverwaltung Köln | Immobilienverwaltung, WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung.