Ergänzend zu den bisher von der Bundesregierung eingeleiteten Hilfsmaßnahmen für Mieter und Eigentümer soll ein zusätzliches KfW-Kreditprogramm aufgelegt werden. Einen entsprechenden Antrag (19/19148) hat die grüne Bundestagsfraktion eingereicht. Danach sollen Mieter, selbstnutzende Eigentümer und anerkannte Träger der Wohlfahrtspflege Corona-bedingte Mietrückstände und Hypothekenkredite durch einen zinslosen Kredit der KfW mit zehnjähriger Laufzeit bezahlen können.
Dadurch dass die Kreditrate nach der Krise gering ist und Verzugszinsen entfallen, werden Selbstnutzer, Mieter, aber auch Vermieter und Genossenschaften vor Zwangsverkäufen geschützt und der Immobilienmarkt stabilisiert, so die Abgeordneten. Weitere Punkte des Sicher-Wohnen-Programms sind die Aussetzung von Zwangsvollstreckungen und Zwangsräumungen sowie von Strom-, Wärmeenergie-, Wasser- und Telefon- oder Internetsperren. Das Verfahren zur Beantragung von Wohngeld soll vereinfacht und zusätzliche Mittel dafür bereitgestellt werden. Darüber hinaus schlägt Bündnis 90/Die Grünen Hilfsmaßnahmen für Empfänger von Grundsicherung, Obdachlose und geflüchtete Menschen und Bedürftige vor.
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