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Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag: Deutsche …




  • 12. März 2020. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben im Rahmen der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz den Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüNeuRStV) beschlossen. Demnach gilt, dass zwischen Spielhallen ein Mindestabstand einzuhalten ist und Mehrfachkonzessionen verboten sind. In allen Ländern können Spielhallen jedoch vom Verbot der Mehrfachkonzessionen befreit werden, wenn sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen.

    Dazu Georg Stecker, Vorstandssprecher Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW):

    „Dass bei der Regulierung des gewerblichen Automatenspiels erstmals Qualitätskriterien zum Zuge kommen sollen, ist eine gute Nachricht für die legalen Spielangebote und den Spielerschutz. Eine komplette Abkehr von der verfehlten Regulierung nach quantitativen Kriterien ist aber ausgeblieben. Für einen wirksamen Spieler- und Jugendschutz müssen die Länder nun von ihren Kompetenzen Gebrauch machen und bei der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages den eingeschlagenen Weg der qualitativen Regulierung konsequent weiterverfolgen. Wir werden bei unserem Angebot selbstverständlich weiterhin auf Qualität setzen.“

    Und weiter:

    „Die Qualität des Angebots entscheidet beim Spieler- und Jugendschutz, nicht die Anzahl der aufgestellten Geräte oder der Abstand der Spielhalle zu nächsten. Zudem sind Mindestabstände bei Spielhallen nun absurder denn je, da bisher illegale virtuelle Automatenspiele und Online-Casinos erlaubt werden.“

    Stecker betont:

    „Als Deutsche Automatenwirtschaft begrüßen wir die Einführung einer bundesweiten und spielformübergreifenden Sperrdatei als wichtigen Beitrag für einen wirksamen Spielerschutz.“

    Hintergrund:
    Mit der Qualitätsinitiative der Deutschen Automatenwirtschaft hat der Dachverband über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus Maßnahmen ergriffen, die den Spieler- und Jugendschutz beim gewerblichen Automatenspiel weiter stärken. Der DAW spricht sich für die gesetzliche Verankerung von Spielhallen-Zertifizierungen und die Einführung eines bundesweit einheitlichen biometrischen Zugangssystems aus, mit dem Selbstsperren sicher umgesetzt werden können.

    Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW)
    vertritt als Dachverband die Interessen der gesamten Branche – von der Industrie über den Großhandel bis hin zu den Automatenunternehmen. Er ist gemeinsame Stimme der Branche gegenüber Politik, Verwaltung, Verbänden, Wissenschaft sowie Medien. Er vereint die vier Spitzenverbände der Branche – VDAI, DAGV, BA und FORUM.
    www.automatenwirtschaft.de

    Rückfragen an:
    Thomas Knollmann

    Leiter Presse und Kommunikation
    Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V.
    Tel. : +49 (30) 24 08 77 85
    Mobil: +49 171 29 85 382
    Email: tknollmann@automatenwirtschaft.de

    Der Beitrag Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag: Deutsche Automatenwirtschaft sieht Länder in der Gestaltungspflicht erschien zuerst auf Die Deutsche Automatenwirtschaft.

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