da Agency – Webdesign & SEO, Köln meldet:
Alle neu eingebauten Heizungen sollen ab 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden – ab 2045 sind keine fossilen Brennstoffe mehr erlaubt. Zur Vermeidung sozialer Härten enthält der GEG-Entwurf zahlreiche Ausnahmen, Übergangsregelungen und Fördermöglichkeiten. Unproblematisch sind diese allerdings nicht: Auch weiterhin erachtet der VDIV Deutschland die Umsetzungsfristen zum Tausch von Heizungssystemen als zu kurz, was absehbar auch zu Lieferschwierigkeiten und einer dynamischen Preisentwicklung führen wird. Auch das flankierende Förderkonzept für erneuerbares Heizen klärt eine wichtige Frage nicht: Wie beständig und sicher ist die angekündigte Förderung?
Der VDIV Deutschland kritisiert zudem massiv, dass nur selbstnutzende Eigentümer und private Kleinvermieter (bis zu sechs Wohneinheiten, davon eine selbst genutzt), in den Anspruch der neuen Fördersätze kommen. „Viele Vermieter sind von der Grundförderung ausgeschlossen. Das trifft am Ende des Tages auch Mieter und trägt zur Spaltung der Gesellschaft bei“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Auch die über 80-Jährigen werden Konflikten ausgesetzt. Diese sollen von den Kosten einer Heizungserneuerung befreit sein (§ 71 i Abs. 2 GEG-E), aber nur in bestimmten Fallkonstellationen.
Im Ausschuss für Klimaschutz und Energie wurde der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung besprochen. Im Fokus stand auch dort, wie das Förderkonzept aussehen soll.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) muss so weiterentwickelt werden, dass auch künftig die Förderung zu den neuen gesetzlichen Anforderungen passt und mögliche Härtefälle besser adressiert werden können. Der dazu vorgelegte Bericht des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) besagt: „Das neue Förderkonzept besteht aus vier Elementen: einer Grundförderung, bei der Bürgerinnen und Bürger wie bereits bislang Zuschüsse für den Heizungstausch erhalten können. Zum zweiten kann die Grundförderung durch einen Klimabonus weiter erhöht werden. Als drittes Element bleibt neben der Zuschussförderung eine ergänzende Kreditförderung weiterhin möglich und schließlich bleibt die heute schon bestehende Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung als alternatives Instrument weiterhin erhalten.“
Der Parlamentarische Staatssekretär Stefan Wenzel teilte auf Nachfrage mit, dass für dieses Jahr im Haushalt rund 13 Milliarden Euro für Fördermaßnahmen insgesamt vorgesehen sind.
Mehr Infos zur „GEG-Novelle“ in der Originalmeldung unter: https://www.hausverwaltung-koeln.com/geg-novelle-viele-fragen-offen/
Als Immobilienbesitzer immer auf dem neusten Stand
Auf der Internetseite der Hausverwaltung Köln findet der Immobilienbesitzer immer die wichtigsten aktuellen Themen.
Hier ein kleiner Auszug:
- GEG Novelle viele Fragen Offen
- Baupreise für Wohngebäude steigen Weiter
- Was Steht Zu Bauen Und Wohnen im Berliner Koalitionsvertrag
- Hessen Startet Digitales Potenzialkataster
- Bundesrat Dringt Auf Elementarschaden Pflichtversicherung
- Strompreisbremse Entlastungen Für Wärmepumpennutzer
- Investitionsbereitschaft In Kauf Und Sanierung Hat Sich Halbiert
- Grosser Kostenunterschied Für Wallboxen Im Mehrfamilienhaus
- Nachbesserungsbedarf Referentenentwurf Zum Geg Liegt Vor
- Geg Novelle Abgestimmter Referentenentwurf Zum Geg In Der Verbändeanhörung
- Energetische Sanierung Umsetzen Für Weg Finanziell Nicht Machbar
- Vdiv Stipendienprogramm 2023 Für Engagierte Nachwuchskräfte
- Kommt Die Abwrackprämie Für Alte Heizsysteme
- Grundsteuer Bescheide Umgehend Prüfen
- Härtfallhilfen Energie Für Kmu Und Private Haushalte
- Vermietende Haben Keine Lust Auf Smart Meter
- Immobilien Des Bundes In Zehn Jahren Rund 12 200 Wohnungen Veräussert
- Wohnungsbau Weniger Aufträge Mehr Stornierungen
- Wendepunkt Kaufpreise Für Wohnimmobilien Fallen Das Erste Mal Seit 13 Jahren
- Herausforderung Für Immobilienmanager Datenaustausch Ist Nadelöhr
- Unternehmen Mit Innovativer Ausrichtung Gesucht Für Die Auszeichnung Zur Immobilienverwaltung Des Jahres
- Sanierungsbedarf Bei Jeder Zweiten Gekauften Immobilie
- Grundsteuerreform Gemeinden Sollen Sie Aufkommensneutral Gestalten
- E Mobilität Anzahl Und Leistung Der Öffentlichen Ladesäulen Steigen
- Rekordjahr 2022 Zukunft Der Pelletheizung Dennoch Ungewiss
- Projekt Lowex Zu Wärmepumpen In Bestand Mehrfamilienhäusern
- Provisionssplitt Keine Nachteile Für Makler
- Wohnungsneubau Bricht Ein 69 Prozent Weniger Als Im Vorjahr
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- Balkonkraftwerke Was Gilt
- Pv Strategie Der Bundesregierung Vorgestellt Steckersolargeräte Und Mehrfamilienhäuser Im Fokus
- Wie Geht Modernes Immobilienmanagement
- Eu Parlament Stimmt Mit Grosser Mehrheit Für Ambitionierte Gebäuderichtlinie
- Novelle Gebäudeenergiegesetz Bundesregierung Plant Investitionsanreize Ausnahmen Und Übergangsfristen
Wenn Sie Wohnungseigentum besitzen und sich dies bereits in der Verwaltung durch eine Immobilienverwaltung befindet, kann Ihnen Ihre Hausverwaltung weiterhelfen und Ihnen die Neuerungen im Detail erklären. Haben Sie noch keine Hausverwaltung oder planen erst den Erwerb von Wohnungseigentum, wenden Sie sich doch im Vorfeld an eine kompetente Immobilienverwaltung in Ihrer Nähe, in Köln etwa die Hausverwaltung Köln, Schleumer
Über die Hausverwaltung Köln
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