Aufgrund der Haushaltssperre dürfen aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Neben der Energieberatung für Wohngebäude liegen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jetzt unter anderem auch die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) auf Eis. Förderungen für serielle Sanierungen, klimafreundliche Kältemittel, E-Lastenräder sowie Bürgerenergiegesellschaften für Windräder können ebenfalls vorerst nicht mehr beantragt werden.
Auch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gilt für mehrere Programme seit Ende November ein Antrags- und Zusage-Stopp. Dies betrifft den Förderkredit genossenschaftlichen Wohnens (KfW 134), den Investitionszuschuss altersgerecht Umbauen (KfW 455-B), das BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (KfW 805) und den Förderkredit IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (KfW 202). Bereits zugesagte Förderungen sind von der Haushaltssperre nicht betroffen.
Von der Sperre ausgenommen ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und Programme für E-Autos. Förderanträge können hier auch in 2023 weiterhin gestellt und bewilligt werden.
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