Seit 1. Januar 2019 ist das Mietrechtsanpassungsgesetz (MietAnpG) in Kraft. Ziel des Gesetzes war es, die Mietsteigerungen vor allem in den Ballungszentren zu verringern. Die bereits im Jahr 2015 eingeführten Regelungen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes, eher bekannt als sogenannte Mietpreisbremse, hatten zuvor nicht zu den erhoffen Effekten geführt. Die Liberalen wollen nun einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 19/12087) von der Bundesregierung wissen, ob das diesmal anders ist.
Seit 1. Januar 2019 gilt das Mietrechtsanpassungsgesetz (MietAnpG), mit dem Mietsteigerungen vor allem in den Ballungszentren gebremst werden sollen. Mit dem Gesetz wurden die Regelungen zur Auskunft zur vorherigen Miete beim Abschluss neuer Mietverträge konkretisiert sowie der Umlagesatz für Modernisierungen abgesenkt und das Herausmodernisieren durch einen neuen Ordnungswidrigkeitstatbestand im Wirtschaftsstrafgesetz erschwert. Frühere Regelungen aus dem Jahr 2015 im Mietrechtsnovellierungsgesetz, eher bekannt als sogenannte Mietpreisbremse, hatten zuvor nicht zu den erhoffen Effekten geführt.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich nun im Rahmen einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 19/12087) bei der Bundesregierung erkundigt, ob nun die gewünschten Ziele erreicht werden. Die Liberalen bezweifeln das und verweisen auf die beispielsweise in Hamburg deutlich gestiegenen Neuvertragsmieten. Außerdem wollen sie unter anderem wissen, ob Änderungen an der Mietpreisbremse geplant sind und, ob Vermieter, die gegen die Mietpreisbremse verstoßen haben, dazu zu verpflichtet werden sollen, zu viel erhaltene Miete rückwirkend zurückzuzahlen. Zusätzlich wollen die Liberalen von der Bundesregierung erfahren, wie viele Ordnungswidrigkeiten nach § 6 Wirtschaftsstrafgesetz (Durchführung einer baulichen Veränderung in missbräuchlicher Weise) bislang bekannt geworden sind und wie viele davon mit einer Geldbuße geahndet wurden.
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