Gut gedacht, aber schlecht gemacht. So lautet das Urteil der FDP zur Bilanz von zehn Jahren Energieausweis. Bis heute hat die große Koalition die Wirksamkeit der Energieausweise in keinster Weise überprüft, das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist völlig offen, kritisierte Daniel Föst, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion gegenüber dem Handelsblatt.
Verkäufer von Immobilien und Vermieter müssen seit zehn Jahren einen Energieausweis vorlegen. Anhand verschiedener Kennwerte kann die Energieeffizienz eines Gebäudes abgelesen und verglichen werden. Die Ausweise enthalten allgemeine Angaben zum Gebäude und den eingesetzten Energiequellen. Obwohl die ersten Ausweise nun inzwischen abgelaufen sind (der » DDIV berichtete ), hat eine Evaluation über die Wirksamkeit der Ausweise bisher noch nicht stattgefunden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs.: 19/7291) hervor.
FDP: Sanierungsfahrplan statt Energieausweis
Die Liberalen kritisieren, dass Kontrollen zur Veröffentlichung der Ausweise in Wohnungsanzeigen bisher ausgeblieben sind obwohl Bußgelder in Höhe von bis zu 14.000 Euro drohen. Die Energieausweise haben sich daher als stumpfe Schwerter erwiesen, so Föst weiter. Die FDP setzt daher auf den öffentlich geförderten individuellen Sanierungsfahrplan. Er ermöglicht es Energieberatern, einen Überblick über die in einem Gebäude anstehenden Sanierungen zu geben und über Energieeinsparpotenziale oder die Einsatzmöglichkeiten von erneuerbaren Energien aufzuklären. Schließlich sei der beste Energieausweis eine niedrige Heizkostenabrechnung, argumentiert Föst.
Bis 2050 will die Bundesregierung einen klimaneutralen Gebäudebestand erreichen, doch die Sanierung des Gebäudebestandes geht nur schleppend voran. Dabei steckt hier viel Potenzial, Energie zu sparen und den Ausstoß von Kohlendioxid zu reduzieren. Inwiefern das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) neue Anforderungen stellt oder Regelungen ändert, steht derzeit noch nicht fest. Der Gesetzentwurf sieht u. a. vor, dass künftig die Treibhausgasemissionen im Energieausweis angegeben werden müssen. Eine Verschärfung der energetischen Anforderungen für den Neubau und den Gebäudebestand sind allerdings nicht geplant (der » DDIV berichtete ). Der Entwurf hat aber das Bundeskabinett jedoch noch nicht passiert und befindet sich noch in der Ressortabstimmung.
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