Ein geteiltes Echo haben Vorschläge der Opposition unter anderem für einen Rechtsanspruch auf Homeoffice hervorgerufen. Das zeigte eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales unter der Leitung von Matthias W. Birkwald (Die Linke). Zwar begrüßten alle Sachverständigen grundsätzlich das Anliegen, einen rechtlichen Rahmen für das Arbeiten von zu Hause aus zu schaffen. Wie dieser im Detail ausgestaltet sein sollte, wurde von den Experten jedoch unterschiedlich beurteilt.
Grundlage der Anhörung waren drei Oppositionsvorlagen: Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/23678) einen Rechtsrahmen für orts- und zeitflexibles Arbeiten zu schaffen. Dabei soll das Arbeitsschutzgesetz, nicht aber die Arbeitsstättenverordnung einschlägig sein. Auch einen Rechtsanspruch auf Erörterung will die FDP schaffen, Anträge der Beschäftigten auf Homeoffice müssten von Arbeitgebern danach stets geprüft und mit den Beschäftigten besprochen werden. Die Fraktion Die Linke (19/26298) setzt sich hingegen für einen individuellen Rechtsanspruch auf Homeoffice ein: Dieses soll aber nur als Ergänzung zum bestehenden Arbeitsplatz im Betrieb ausgeübt werden und nur einen begrenzten Teil der vertraglich festgelegten Arbeitszeit umfassen dürfen. Ein Recht auf Homeoffice will auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13077) einführen: Für Beschäftigte im Homeoffice sollen Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetze gleichermaßen gelten; die Erreichbarkeit soll mit der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit geregelt werden.
Ablehnend standen der Forderung nach einem Recht auf Homeoffice insbesondere Vertreter des Bundesverbands der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Zentralverbands Deutsches Handwerk (ZDH) gegenüber. Die Schaffung eines allgemeinen Rechtsanspruchs hält der BDA für verfehlt. Die Arbeit im Homeoffice sei zu wenig klar definiert – eine gesetzliche Regelung drohe ins Leere zu laufen. Stattdessen bestehe die Gefahr, dass ein Rechtsanspruch Belegschaften spalte, denn nicht alle Tätigkeiten ließen sich von zuhause aus erledigen. Zudem würde ein Rechtsanspruch die Betriebe unnötig mit Regelungen belasten.
Für einen gesetzlichen Anspruch sprach sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) aus. Die Corona-Pandemie habe den Regelungsbedarf deutlicher denn je gemacht. Chancen wie Risiken seien im letzten Jahr „wie im Brennglas“ zutage getreten. Einerseits habe sich gezeigt, dass viel mehr Tätigkeiten von zuhause aus möglich seien als von Arbeitgebern zuvor immer behauptet. Ungeregelt jedoch führe Homeoffice zu Überstunden und könne Gesundheit und Privatleben der Beschäftigten belasten. Aus diesem Grund brauche es einen gesetzlichen Rahmen.
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