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Entwurf für das Klimaschutzgesetz sorgt für Disk …




  • Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat ihren Entwurf für das im Koalitionsvertrag beschlossene Klimaschutzgesetz veröffentlicht. Die Reaktionen fallen unterschiedlich aus. Kritisiert wird vor allem, dass innerhalb der Bundesregierung keine Abstimmung stattfand. Gleichzeitig wurde die Einsetzung der Gebäudekommission gekippt, die Maßnahmen für das Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudebestand erarbeiten sollte.

    Klimaschutzgesetz nimmt Ressortkollegen in die Pflicht

    Das Klimaschutzgesetz selbst richtet sich in erster Linie an die einzelnen Bundesministerien. Kernstück des Gesetzes ist die Verantwortung einzelner Ressorts CO2 einzusparen. Die zu erreichenden Einsparziele je Ressort bzw. Sektor richten sich nach dem Klimaschutzplan 2050. Werden die Ziele nicht erreicht, sollen die Ministerien an den dann zu entrichtenden Strafzahlungen beteiligt werden. Dies betrifft dabei jedoch nur Sektoren, die nicht dem Emissionshandel sondern der sogenannten Lastenteilung innerhalb der EU unterliegen. Werden die Einsparziele absehbar nicht erreicht, besteht seitens der Bundesregierung eine Initiativpflicht zum Beschluss eines Sofortprogramms von zusätzlichen Maßnahmen, so der Entwurf.

    Die Überwachung und Überprüfung der Klimaschutzmaßnahmen soll dabei einem sogenannten Sachverständigengremium für Klimaschutzfragen unterliegen. Dessen Mitglieder sollen für die Dauer von fünf Jahren vom Bundestag und auf Vorschlag unterschiedlicher Beiräte (z. B. Rat für nachhaltige Entwicklung) ernannt werden. Auch dieser Vorschlag stößt auf Kritik, da eine Aushebelung der parlamentarischen Kontrolle und der Beteiligung betroffener Akteure befürchtet wird.

    Gebäudekommission überraschend abgesetzt

    Die Gebäudekommission, die sich eigentlich mit dem Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor befassen und hierfür den im Klimaschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmenkatalog erarbeiten sollte, wird nun doch nicht eingesetzt. Als offizielle Begründung seitens des Bauministeriums wurde angeführt, dass das Ministerium über genug eigene Experten verfüge. So wird bedauerlicherweise die Gelegenheit vertan, einen breiten Konsens über ein gesellschaftlich entscheidendes Thema herbeizuführen – die Vereinbarkeit von Klimaschutz und Sozialverträglichkeit im Gebäudebestand. Nun ist es an der Politik, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten und in einen Dialog zu treten. Andere Stimmen behaupten, dass die Absetzung der Kommission auch damit verbunden sei, dass bereits die Kohlekommission zu viele Gelder verschlingt und dies auch bei einer externen Gebäudekommission das Ergebnis sein könnte: Fordern und Fördern mit staatlichen Mitteln.

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