Am 12. Mai 2021 hat das Bundeskabinett die Novellierung der Ladesäulenverordnung (LSV) auf den Weg gebracht. Ein einheitliches Bezahlsystem soll das Laden von Elektroautos an öffentlich zugänglichen Ladestationen erleichtern. Somit wurde im Konflikt zwischen dem federführenden Wirtschaftsministerium und dem Finanzministerium ein Kompromiss erarbeitet.
Der Streit bezog sich auf Lesegeräte für Kredit- oder Girokarten. Das Wirtschaftsministerium hatte, die Energiewirtschaft unterstützend, eine Pflicht für das Anbringen abgelehnt. Begründet wurde dies unter anderem vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft mit unnötigen Kosten. Zudem sei eine webbasierte Lösung mit dem Smartphone eine modernere Methode. Für Kartenlesegräte sprachen sich Finanzministerium und Kreditwirtschaft aus.
Die Novelle sieht nun vor, dass Ladesäulenbetreiber künftig mindestens eine kontaktlose Zahlung mit gängiger Debit- und Kreditkarte anbieten müssen. Diese Regelung für ein einheitliches Bezahlsystem gilt für alle Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 in Betrieb genommen werden – eine Nachrüstpflicht für bereits betriebene Ladesäulen besteht nicht.
„Damit die E-Mobilität sich auf breiter Front durchsetzt, müssen wir nicht nur die Autos fördern, sondern auch das Laden und Bezahlen einfach und unkompliziert gestalten“, heißt es von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Mit der neuen Verordnung könnten auch Nutzer ohne Smartphone ihre Fahrzeuge an öffentlichen Säulen Strom jederzeit laden und bezahlen. Zudem solle die Lösung dazu beitragen, ein einheitliches europäisches Bezahlsystem bei Ladesäulen zu etablieren, da Kreditkarten grenzüberschreitend einsetzbar seien. Der Energieversorgerverband BDEW sieht die Neuregelung kritisch, die Karteleser-Vorschrift sei zu teuer und bürokratisch und werde den Hochlauf der Elektromobilität künstlich erschweren. Wie der Autoindustrie-Verband VDA sprechen sich die Energieversorger für das Beibehalten der Zahlung per App oder Ladekarte aus – den Plänen der Regierung zufolge soll beides weiterhin als Option möglich sein, aber nur als Ergänzung zum obligatorischen Kartenlesegerät.
Die LSV-Novellierung sieht darüber hinaus vor, dass neu errichtete Ladepunkte ab Juli 2023 über eine Schnittstelle verfügen müssen, die genutzt werden kann, um Standortinformationen und dynamische Daten wie den Belegungsstatus und die Betriebsbereitschaft zu übermitteln. Zudem sollen künftig Normalladepunkte mit fest installiertem Kabel erlaubt sein – dies galt zuvor nur für Schnelllader. Außerdem besteht Anzeigepflicht für neu errichtete Ladesäulen bei der Bundesnetzagentur spätestens zwei Wochen nach Inbetriebnahme – bislang waren es mindestens vier Wochen vor Aufbau.
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