Anlässlich der Veröffentlichung eines Positionspapiers von Politikerinnen und Politikern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Glücksspiel-Regulierung nimmt Georg Stecker, Sprecher des Vorstandes des Dachverbandes Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V., kritisch Stellung:
„Wir begrüßen, dass Politikerinnen und Politiker der Grünen aus Bund und Ländern dem illegalen Glücksspiel den Kampf ansagen. Richtigerweise wird erkannt, dass der Vollzug gegen illegale Angebote verbessert werden muss. Auch ist es zutreffend, die Rolle der Kommunen dabei zu stärken.
Vergessen wird allerdings, dass zu einer wirksamen Bekämpfung der Illegalität auch eine zielführende Regulierung gehört, die die legalen Angebote stärkt.
Es ist in jedem Fall falsch, den Lenkungsauftrag des Glücksspielstaatvertrages in einen Verbotsauftrag umzudeuten. Wenn die Grünen das Ausufern sogenannter „Fun-Games“ begrenzen wollen, so ist das vollständige Verbot von Geldspielgeräten in der Gastronomie der falsche Ansatz, ja sogar schädlich. Gerade der Abbau legaler Geräte führt zu einer massiven Ausbreitung des Schwarzmarktes. Das hat der Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V. aus Unna schon zum Abbau des 3. Gerätes in der Gastronomie festgestellt. Die legale Gastronomie-Aufstellung wird, ebenso die legalen Spielhallen, dringend gebraucht, um den Kanalisierungsauftrag aus dem Glücksspielstaatsvertrag erfüllen zu können.“
Weiter führt Stecker zur Problematik der Mindestabstände aus:
„Die Regulierung nach Mindestabständen und Größe von Spielhallen verfehlt die Wirkung und schwächt legale Angebote, die für einen wirksamen Kampf gegen die Illegalität dringend gebraucht werden. Statt Abstand und Größe muss die Qualität Maßstab für die Regulierung sein. Die Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages sollte genutzt werden, um einer zukunftsweisenden Regulierung eine Chance zu geben.“
Der Beitrag Der Glücksspielstaatsvertrag soll lenken – nicht verbieten! erschien zuerst auf Die Deutsche Automatenwirtschaft.
Mehr Infos unter: https://www.automatenwirtschaft.de/2024/06/der-gluecksspielstaatsvertrag-soll-lenken-nicht-verbieten/
Weitere Infos zu Getränkeautomaten, Kaffeeautomaten, Warenautomaten, Snackautomaten und Vendingautomaten unter https://www.dhuenn.com – Automatenaufsteller, Köln