Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bleibt auch 2019 ein wichtiges Thema für Immobilienverwaltungen. Im vergangenen Jahr ließ der DDIV praxisrelevante Verfahrensverzeichnisse und Musteranschreiben anfertigen und stellte sie den Mitgliedern seiner Landesverbände kostenlos zur Verfügung. Die Kanzlei Groß Rechtsanwälte bietet Immobilienverwaltungen mit verschiedenen Leistungspaketen zusätzliche Unterstützung.
Die Datenschutzgrundverordnung gilt seit dem 25. Mai 2018 und stellt zusätzliche Anforderungen an die Verwaltung von Immobilien: IT-Systeme und Infrastruktur müssen datenschutzkonform sein, Verfahrensverzeichnisse müssen Prozesse dokumentieren und eventuell muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Vermeiden Sie hohe Bußgelder und setzen Sie die Anforderungen der DSGVO in Ihrem Unternehmen um. Mit den Leistungspaketen der Kanzlei Groß Rechtsanwälte erhalten Sie von der kostengünstigen Basislösung bis hin zum rundum-sorglos-Premiumpaket optimal zugeschnittene Angebote, die Ihren Anforderungen gerecht werden. Mitglieder der DDIV-Landesverbände erhalten die Pakete zu besonders attraktiven Konditionen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: » https://www.lewento.de/ddiv
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