Am 17. April wurden die konkreten Bußgeld-Vorschriften zum Berliner Mietendeckelgesetz als “Ausführungsvorschriften zum Gesetz zur Mietenbegrenzung″ im Amtsblatt veröffentlicht. Danach werden Verstöße mit Bußgeldern zwischen 250 und 2.000 Euro geahndet. Nach Angaben des Berliner Mietervereins umgeht eine „erhebliche Anzahl″ von Vermietern das neue Gesetz mittels sogenannter Schattenmieten. Die Ordnungswidrigkeiten werden von den Bezirksämtern verfolgt.
Der Bußgeld-Katalog sieht für kleinere Verstöße ein Bußgeld von mindestens 250 Euro pro Wohnung vor – solange der Verstoß fahrlässig begangen wird. Handelt es sich um vorsätzliches Verhalten, werden bis zu 2.000 Euro fällig. Verletzt der Vermieter seine Auskunftspflichten gegenüber Bestandsmietern, gegenüber einem Interessenten bei Neuvermietung oder gegenüber der Behörde auf Nachfrage, so kostet das zwischen 250 und 1.500 Euro. Ein Vermieter, der zu hohe Miete fordert oder entgegennimmt, muss zwischen 500 und 2.000 Euro berappen. Wer eine Wohnung nach einer Modernisierung neu vermietet und die Modernisierung nicht transparent gegenüber der Investitionsbank Berlin (IBB) darstellt, muss bis zu 1.500 Euro, mindestens aber 250 Euro zahlen
Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/
Der Beitrag Bußgelder für Verstöße gegen Berliner Mietendeckel erschien zuerst auf Hausverwaltung Köln | Immobilienverwaltung, WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung.
Weiterlesen unter: https://www.hausverwaltung-koeln.com/bussgelder-fuer-verstoesse-gegen-berliner-mietendeckel/