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Bundesverfassungsgericht kippt Nachtragshaushalt f …




  • Die 60 Milliarden Euro waren ursprünglich dafür vorgesehen, die Folgen der Corona-Pandemie besser bewältigen zu können. Dafür wurde eine Ausnahme von der Schuldenbremse gemacht. Verfassungsrechtlich ist das in Notlagen zulässig. Die Gelder wurden jedoch nicht während der Pandemie ausgegeben. Im Jahr 2022 beschlossen die Abgeordneten der Ampelfraktionen einen Nachtragshaushalt rückwirkend für 2021 und verschoben die Gelder in den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Dagegen klagten mehrere Unionsabgeordnete vor dem Bundesfassungsgericht und bekamen Recht. Nach Auffassung der Karlsruher Richter hat der Bundestag mit seinem Beschluss gegen mehrere Grundsätze verstoßen: Ein Nachtragshaushalt könne nicht rückwirkend für das Vorjahr beschlossen werden. Und: Der Gesetzgeber habe nicht ausreichend begründet, inwiefern die Umschichtung des Geldes in den KTF im Zusammenhang mit der Corona-Notsituation gestanden habe.

    Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte nach der Urteilsverkündung an, die Bundesregierung werde den Richterspruch, die Begründung und die Folgen gemeinsam mit dem Bundestag genau auswerten. Das Urteil habe möglicherweise Auswirkungen auf die Haushaltspraxis nicht nur im Bund, sondern auch in den Ländern. „Klar ist auch: Das Urteil wird Auswirkungen auf den Klima- und Transformationsfonds haben. Zuflüsse in Höhe von 60 Milliarden Euro aus dem Jahr 2021 stehen nun nicht mehr zur Verfügung“, so Scholz. „Deshalb werden wir den Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds im Lichte des Urteils nun zügig überarbeiten, die nötigen Veränderungen einarbeiten und auch eine vorläufige Regelung treffen, damit nicht unnötig Mittel verausgabt werden, die noch nicht festgelegt sind.“ Bundesfinanzminister Christian Lindner erläuterte die nächsten konkreten Schritte: „Erstens: Die auch bisher nicht genutzten Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro werden gelöscht. Zweitens: Ich habe heute nach § 41 der Bundeshaushaltsordnung eine Sperre des Wirtschaftsplans des Klima- und Transformationsfonds vorgenommen. Davon betroffen sind die Verpflichtungsermächtigungen, die für die Jahre 2024 fortfolgende jetzt nicht mehr belegt werden dürfen. Ausgenommen davon sind Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Drittens: Wir werden umgehend damit beginnen, einen neuen Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds für die Jahre 2024 fortfolgende aufzustellen.“

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