unternehmensmeldungen.com

Bundestag beschließt einmaligen Heizkostenzuschus …

Menschen mit geringem Einkommen sind von den drastisch gestiegenen Energiepreisen besonders stark belastet. Wohngeldempfänger sowie Studierende... Der Beitrag Bundestag beschließt einmaligen...




  • Für Wohngeldberechtigte beträgt der Zuschuss 270 Euro (ein berücksichtigtes Haushaltsmitglied) beziehungsweise 350 Euro (zwei berücksichtige Haushaltsmitglieder), für jedes weitere berücksichtigte Haushaltsmitglied kommen zusätzlich 70 Euro dazu. Empfänger von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz erhalten einmalig 230 Euro. Die Berechtigten müssen keinen Antrag stellen, um den Heizkostenzuschuss zu erhalten.  Mehr als zwei Millionen Menschen sollen laut Entwurf vom Zuschuss profitieren. Das Gesetz soll am 1. Juni 2022 in Kraft treten und bis zum 31. Mai 2032 gültig bleiben.

    Der von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegt Gesetzentwurf (20/689) war zwei Tage vor der Abstimmung im Bundestag mit Änderungen im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen verabschiedet worden. Die Ausschussmitglieder hatten die im Entwurf vorgesehenen Zuschüsse verdoppelt. 

    Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

    Der Beitrag Bundestag beschließt einmaligen Heizkostenzuschuss erschien zuerst auf Hausverwaltung Köln | Immobilienverwaltung, WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung.

    Weiterlesen unter: https://www.hausverwaltung-koeln.com/bundestag-beschliesst-einmaligen-heizkostenzuschuss/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=bundestag-beschliesst-einmaligen-heizkostenzuschuss

    Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Immobilienverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln und Umgebung (auch in Kürten, Engelskirchen, Bedburg, Altenberg, Wermelskirchen, Sankt-Augustin, Bonn, Odenthal, Burscheid, Hilden, Rösrath, Bensberg, Solingen, Rommerskirchen, Dormagen, Overrath, Siegburg, Troisdorf, Pulheim, Monheim, Langenfeld, Weilerswist, Leverkusen, Kerpen, Hürth, Frechen, Euskirchen, Erftstadt, Bruehl, Bergisch-Gladbach & Bergheim, sowie Hückeswagen, Leichlingen, Lindlar, Rheindorf, Neunkirchen Seelscheid, Liblar, Wesseling, Elsdorf, Wipperfürth, Waldbröl, Kreuzau, Bergneustadt, Opladen, Marienheide, Wiehl.) seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!

    Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung KölnImmobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung KölnGewerbeverwaltung KölnWEG-Verwaltung Köln, Wohnungsverwaltung &  Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.

    Bei Interesse finden Sie auf der Website https://www.hausverwaltung-koeln.com auch ein Verwaltervollmacht Muster sowie den WEG Verwaltervertrag.

    Bei Fragen zu Indexmiete, Staffelmiete, Garage, Fristenberechnung, Grundsteuer, Heizkostenabrechnung, Zeitmietverträge, Kündigung, Zwangsversteigerungen, Zeitmietverträge, 575 Bgb, Gewerberäume, 544 Bgb, oder wenn Sie eine Musterabrechnung, Wirtschaftsplan benötigen, wenden Sie sich an Ihre Hausverwaltung.