Für Wohngeldberechtigte beträgt der Zuschuss 270 Euro (ein berücksichtigtes Haushaltsmitglied) beziehungsweise 350 Euro (zwei berücksichtige Haushaltsmitglieder), für jedes weitere berücksichtigte Haushaltsmitglied kommen zusätzlich 70 Euro dazu. Empfänger von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz erhalten einmalig 230 Euro. Die Berechtigten müssen keinen Antrag stellen, um den Heizkostenzuschuss zu erhalten. Mehr als zwei Millionen Menschen sollen laut Entwurf vom Zuschuss profitieren. Das Gesetz soll am 1. Juni 2022 in Kraft treten und bis zum 31. Mai 2032 gültig bleiben.
Der von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegt Gesetzentwurf (20/689) war zwei Tage vor der Abstimmung im Bundestag mit Änderungen im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen verabschiedet worden. Die Ausschussmitglieder hatten die im Entwurf vorgesehenen Zuschüsse verdoppelt.
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