Mit dem am 17. November 2023 vom Bundestag verabschiedeten Gesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gestärkt werden. Es beinhaltet neben einer Investitionsprämie, Vereinfachungen im Steuersystem und Verbesserungen für kleine und mittlere Unternehmen bei den Sonderabschreibungen (wir haben berichtet – Link: vdiv.de/news-details/wachstumschancengesetz-soll-steuererleichterungen-fuer-unternehmen-bringen) auch die befristete Einführung einer degressiven AfA für den Wohnungsneubau. Die Steuerentlastungen haben ein Gesamtvolumen von rund sieben Milliarden Euro pro Jahr. Nach Auffassung des Bundesrates betreffen etwa zwei Drittel davon Länder und Kommunen. Die Länderkammer fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes.
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