Bundesbauminister Horst Seehofer und Baustaatssekretärin Anne Katrin Bohle haben am 8. Mai 2019 den vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zum Wohngeldstärkungsgesetz vorgestellt. Damit ist eine umfassende Reform des Wohngeldes auf den Weg gebracht. Mit der Reform soll die Leistungshöhe angehoben und der Empfängerkreis deutlich erweitert werden. Zudem soll das Wohngeld zukünftig automatisch alle zwei Jahre an die Entwicklung von Bestandsmieten und Einkommen angepasst werden.
Die letzte Wohngeldanpassung fand Anfang 2016 statt. Seither sind die Wohnkosten bundesweit stetig angestiegen. Mit der Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2020 reagiert die Bundesregierung auf die seit Jahren steigenden Miet- und Wohneigentumskosten, die insbesondere Familien und Alleinstehende mit geringem Einkommen stark belasten. Laut Bundesminister Seehofer sei das Wohngeld eine der wichtigsten sozialen Leistungen der Wohnungspolitik. Die jetzige Reform trage dazu bei, dass Wohnen auch für einkommensschwache Haushalte bezahlbar bleibe.
Der Gesetzentwurf, der nun ins parlamentarische Verfahren überführt wird und dem Bundestag sowie Bundesrat zustimmen müssen, sieht eine Anpassung des Wohngeldes an die allgemeine Miet- und Einkommensentwicklung in Höhe der Inflation vor. So werde durch die Reform das Wohngeld für einen zwei-Personen-Haushalt um etwa 30 Prozent von bislang 145 Euro monatlich auf 190 Euro steigen. Seehofer erklärt, dass durch eine Erhöhung der Reichweite des Wohngeldes die Zahl der Wohngeldempfänger steigen werde. Die Reform wird dafür sorgen, dass ab Januar 2020 circa 660.000 Haushalte Wohngeld beziehen werden. Das sind nach Angaben des Ministeriums 180.000 mehr, als dies ohne Überarbeitung der Wohngeldvorschriften der Fall wäre.
Ein absolutes Novum ist eine zukünftige regelmäßige Anpassung des Wohngeldes an die Entwicklung von Miete und Einkommen alle zwei Jahre. Das Wohngeldniveau wird damit einer automatischen Dynamisierung unterliegen, die erstmals 2022 greift. Neu ist außerdem die Einführung einer weiteren Mietstufe VII, mit deren Hilfe Haushalte in Städten oder Gemeinden mit besonders hohen Wohnkosten noch stärker entlastet werden, denn mit der neuen Mietstufe werden höhere Mieten in angespannten Wohnungsmärkten berücksichtigt. Die sechs bestehenden Mietstufen werden aktualisiert. Geplant ist eine regional gestaffelte Anhebung der Höchstbeträge, bis zu denen die Miete oder bei Wohnungseigentümern die Belastung berücksichtigt wird.
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