Ein wichtiger Baustein der Überarbeitung ist der neue § 246e BauBG („Bau-Turbo“): Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt dürfen bis Ende 2027 in Ausnahmefällen zusätzliche Bauflächen ausweisen, wenn sie an bereits bestehende Siedlungsgebiete angrenzen, ohne dass ein gesonderter Bebauungsplan vorgelegt werden muss. Des Weiteren sollen Erweiterungen, insbesondere Aufstockungen, überall ohne Änderung eines Bebauungsplans möglich sein und Verdichtungen wie Bebauungen in zweiter Reihe erleichtert werden. Von Digitalisierung und Bürokratieabbau wie der Beschränkung des Umfangs von Umweltberichten sowie Fristen für die Bauleitplanung und einer Innovationsklausel zur schnelleren Aktualisierung von veralteten Bebauungsplänen verspricht sich die Bundesregierung eine Beschleunigung des Baugeschehens. „Dieses überarbeitete Baugesetzbuch ist systematischer, effizienter und moderner“, so das Fazit von Bundesbauministerium Klara Geywitz (SPD).
Der VDIV Deutschland unterstützt in seiner Stellungnahme grundsätzlich das Anliegen, Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Wohnungsbau zu beschleunigen. „Eine dauerhafte Übertragung des Vorkaufsrechts sehen wir allerdings kritisch. Auch ob eine Verlängerung des Umwandlungsverbotes und eine Zersplitterung der Regelungen zu Umwandlungen zielführend sind, bleibt fraglich“, merkt VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler an.
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