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Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die bestehenden Förderprogramme durch die Bundesregierung... Der Beitrag Bundesförderung für effiziente Gebäude...




  • Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die bestehenden Förderprogramme durch die Bundesregierung zu einem einzigen Programm gebündelt, inhaltlich weiterentwickelt und modernisiert. Geplant ist unter anderem die Einführung sogenannter EE-Klassen für den Einbau eines primären Wärmeerzeugers auf Basis erneuerbarer Energien. Das geht aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor.

    Danach wird die BEG verschiedene Teilprogramme enthalten, mit denen entweder energieeffiziente Neubauten und Vollsanierungen von Wohn- bzw. Nichtwohngebäuden oder kleinteiligere energetische Verbesserungen durch sogenannte Einzelmaßnahmen gefördert werden. Nach Angaben des Ministeriums werden inhaltliche Details derzeit noch mit der Europäischen Kommission im Hinblick auf deren Einordnung im Rahmen des europäischen Beihilferechts diskutiert.

    Der Einsatz von effizienten Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien, wie beispielsweise Erdwärme-Wärmepumpen, soll künftig besonders gefördert werden. Geplant ist die Weiterentwicklung des Konzeptes der Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäudeförderung, das im Rahmen des C02-Gebäudesanierungsprogramms der KfW bereits umgesetzt wird, durch die Einführung sogenannter EE-Klassen. Beim Erreichen einer EE-Klasse soll die Förderquote in der Sanierung um fünf Prozentpunkte und im Neubau um 2,5 Prozentpunkte angehoben und die Höchstsumme der förderfähigen Kosten von 120.000 Euro auf 150.000 Euro pro Wohneinheit erhöht werden.

    Das Teilprogramm „BEG Einzelmaßnahmen” soll die Förderung der Heizungserneuerung weiter vereinfachen. Statt der bis Ende 2019 im Marktanreizprogramm vorgesehenen bis zu 40 verschiedenen Fördersätze soll es in der BEG nur zwei Fördersätze für den Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden geben: 35 Prozent für Heizungen, die vollständig auf erneuerbaren Energien basieren, und 30 Prozent für Hybridtechnologien.

    Die bisherigen Planungen des Wirtschaftsministeriums stehen unter dem Vorbehalt der mit der EU laufenden Gespräche.

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