unternehmensmeldungen.com

BFSG – die deutsche Umsetzung des EAA (Elfenbein …




  • Hurra! Es gibt eine neue Elfenbeinturm Arbeits-Anweisung, kurz EAA. Kleiner Scherz! Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA), der am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Der EAA zielt darauf ab, Produkte und Dienstleistungen in der EU barrierefrei zu gestalten, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Das BFSG verpflichtet deutsche Webseiten-Betreiber, ihre Websites und Online-Shops so anzupassen, dass sie für alle Menschen, unabhängig von ihren körperlichen und geistigen Fähigkeiten, zugänglich sind.

    Was ist der European Accessibility Act (EAA)?

    Der EAA wurde 2019 vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet und soll die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in der EU harmonisieren. Ziel ist es, die Verfügbarkeit von barrierefreien Produkten und Dienstleistungen zu erhöhen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Der EAA betrifft unter anderem Verbraucherelektronik, Ticketing- und Verkaufsautomaten, Websites und mobile Anwendungen.

    Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

    Das BFSG ist die nationale Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) in Deutschland. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Unternehmen und Organisationen mit mehr als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens zwei Millionen Euro, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft in erster Linie Online-Shops, mobile Anwendungen und digitale Dienstleistungen, bei denen online ein Vertragsabschluss im erweiterten Sinne zustande kommt, also im Prinzip jeder Online-Shop. Im Falle von Kontaktformularen ist das BFSG weniger konkret.

    Vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffene Webseiten

    Betroffen vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sind alle Websites und Online-Shops, die von Unternehmen betrieben werden, die die oben genannten Kriterien erfüllen. Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte und höchstens einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von zwei Millionen Euro haben, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen (unter „Kleinstunternehmen“ gemäß https://bfsg-gesetz.de/2-bfsg/ Punkt 17 ). Damit wären eine Vielzahl kleinerer Unternehmen per se aus dem Schneider (Puh!). Aber im Falle von Kontaktformularen ist das Gesetz und auch der Online Selbst-Test unter https://bfsg-gesetz.de/check/ nicht immer ganz konsistent.

    Wann tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft?

    Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum müssen betroffene Webseiten-Betreiber sicherstellen, dass ihre Websites und Online-Shops den Anforderungen des BFSG entsprechen. Also besser rechtzeitig drum kümmern

    Was müssen betroffene Webseiten-Betreiber machen?

    Betroffene Webseiten-Betreiber müssen sicherstellen, dass ihre Websites und Online-Shops den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 entsprechen. Dies umfasst unter anderem:

    • Wahrnehmbarkeit: Inhalte und Bedienelemente müssen so gestaltet sein, dass sie von möglichst vielen Menschen wahrgenommen und verstanden werden können.
    • Bedienbarkeit: Websites und Anwendungen müssen von möglichst vielen Nutzern ohne Schwierigkeiten bedient werden können, z.B. auch ohne Maus.
    • Lesbarkeit: Texte müssen gut lesbar sein, mit einem guten Kontrastverhältnis zwischen Text und Hintergrund.
    • Robustheit: Websites und Anwendungen müssen auch zukünftigen Technologien und Geräten zugänglich sein.

    Auf der Seite des W3C Konsortiums gibt es unter https://www.w3.org/WAI/test-evaluate/tools/list/ ein ganze Reihe Test-Tools, womit man die eigene Seite checken kann, etwa

    Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?

    Bei Nichteinhaltung des BFSG drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 100.000 Euro (https://bfsg-gesetz.de/37-bfsg/). Zudem können Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände erfolgen. Oder natürlich mal wieder durch Abmahn-Anwälte… Die Marktüberwachungsbehörden haben die Möglichkeit, Verkaufsverbote, Rückrufe oder die Schließung von Online-Shops anzuordnen.

    Das BFSG stellt eine bedeutende Verpflichtung für Webseiten-Betreiber dar, aber auch eine Chance, ihre Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Mit der richtigen Vorbereitung und Umsetzung können Unternehmen nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch ihre Kundenorientierung und Marktpräsenz verbessern.

    Gibt es schnelle Lösungen zur Umsetzung des BFSG?

    Für komplexere Websites, die auf Nummer Sicher gehen wollen oder müssen gibt es quasi 1-Klick-Lösungen, wie etwa bei unserem Kunden RELOGA von Eye-Able oder über https://aktion-barrierefrei.org/. Auch für WordPress Seiten gibt es Plugins, teils mit der Notwendigkeit einer Subscription bei einem Dienst (häufig KI-basiert). Prinzipiell dürfte es sich dabei meist um die Einbindung einer JavaScript oder jQuery-Lib handeln, die jede beliebige Seite direkt im Browser umschreibt.

    Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Website potenziell Probleme mit EAA und dem BFSG bekommt, sprechen Sie uns einfach an!

    Link zum Original-Beitrag: BFSG – die deutsche Umsetzung des EAA (Elfenbeinturm Arbeits-Anweisung)