Posted By da Agency
Berlin versus Airbnb




  • Onlineplattformen wie Airbnb haben vor allem in Ballungszentren europaweit immer mehr Zulauf. Berlin ist hierzulande der Spitzenreiter, wenn es um die Anzahl der Airbnb-Anzeigen geht. Nicht jeder, der seine Wohnung dort inseriert, darf das auch. Einige Bezirke wollen nicht länger zusehen, wie die Zweckentfremdungssatzung von privaten Anbietern umgangen wird. Deshalb haben vier die Europazentrale in Dublin angeschrieben, um die Daten illegaler Privatvermieter zu erhalten.

    In Berlin gilt seit Mai 2014 das Zweckentfremdungsverbot, das 2018 novelliert wurde. Danach braucht jeder eine behördliche Genehmigung, der seine Wohnung mehr als drei Monate jährlich zeitweise Feriengästen oder Kurzzeitmietern anbieten möchte. Wer sich nicht registrieren lässt und seine Wohnung dennoch an Touristen vermietet, muss mit Bußgeldern rechnen. Da es auf Plattformen wie Airbnb auch anonyme Anzeigen gibt, ist es den Behörden aber nicht immer möglich, Anbieter zu identifizieren und zu belangen.

    Die vier Berliner Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg und Pankow wollen das nicht länger hinnehmen und haben deshalb Mitte April inhaltlich abgestimmte Briefe nach Dublin in die europäische Firmenzentrale von Airbnb geschickt. Sie fordern die Herausgabe der Vermieterdaten anonym inserierter Wohnungen. Neben der Auskunft wird die Löschung der Inserate für Wohnungen verlangt, die bei den Bezirken nicht registriert sind.

    Ähnliche Bitten an Airbnb Deutschland waren bislang erfolglos. Hier beruft man sich auf den Datenschutz und hat an die Europazentrale in Dublin verwiesen. Auf eine Anfrage der Stadt München war auch aus Irland keine Auskunft erfolgt. Airbnb gab als Grund das irische Datenschutzrecht an. Dazu hat jedoch das Verwaltungsgericht München entschieden, dass entsprechende Informationen durch das Unternehmen erteilt werden müssen.

    Nach den Briefen aus Berlin hat Airbnb nun vier Wochen Zeit zu antworten. Sollte das Auskunftsbegehren der vier Bezirke erfolgreich sein, wollen die verbleibenden acht nachziehen. Andernfalls werden weitere Rechtsmittel genutzt, um der Zweckentfremdung entgegenzuwirken. Unterstützt werden die Bezirke von Berlins Bausenatorin Katrin Lompscher.

    Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

    Der Beitrag Berlin versus Airbnb erschien zuerst auf Hausverwaltung Köln | Immobilienverwaltung, WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung.

    Weiterlesen unter: https://www.hausverwaltung-koeln.com/berlin-versus-airbnb/