Der Berliner Mietspiegel ist seit langem umstritten. Das Wohnungsunternehmen Deutsche Wohnen hat in der Vergangenheit für einige Wohnungen die Mieten nicht nach Berliner Mietspiegel angepasst, sondern durch das Heranziehen von Vergleichswohnungen. Einer dieser Fälle ist vor Gericht gelandet. Das Landesgericht Berlin hat nun in letzter Instanz entschieden.
Michael Zahn, Chef der Deutsche Wohnen, hat jüngst in einem Interview mit der Tageszeitung taz erklärt, dass die Deutsche Wohnen nicht gegen den Mietspiegel an sich klage. Vielmehr halte er den Berliner Mietspiegel für nicht rechtssicher und kritisiere diesen in seiner jetzigen Form. Nun hat die Deutsche Wohnen im Rechtsstreit mit einem Mieter um eine Mieterhöhung vor dem Berliner Landgericht gewonnen und kann damit eine Mietanpassung oberhalb der Mietspiegelgrenze durchsetzen. Wie der Tagesspiegel berichtet, hat das Gericht seine Entscheidung damit begründet, dass der Berliner Mietspiegel keine geeignete Schätzgrundlage für die Miethöhe der Wohnung liefere. Außerdem habe der Sachverständige nach Ansicht des Gerichtes die Bewertung der Miethöhe für die betroffene Wohnung aufgrund von Vergleichswohnungen nachvollziehbar darlegen können.
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