Für die Sektoren Gebäude und Verkehr hatte das Umweltbundesamt für die Jahre 2021 und 2022 Überschreitungen der zulässigen Jahresemissionsmengen festgestellt. Gemäß § 8 Klimaschutzgesetz muss in einem solchen Fall das zuständige Bundesministerium der Bundesregierung ein Sofortprogramm vorlegen, das die Einhaltung […]
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