Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. V ZR 243/23 ) stärkt die Rechte von Wohnungseigentümern. Wenn Bauprojekte ins Stocken geraten, können einzelne Eigentümer von der Gemeinschaft die Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums verlangen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Umsetzung den anderen Eigentümern […]
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