Wir haben berichtet. Ein wichtiger Baustein der Überarbeitung ist der neue § 246e BauBG („Bau-Turbo“): Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt dürfen bis Ende 2027 in Ausnahmefällen zusätzliche Bauflächen ausweisen, wenn sie an bereits bestehende Siedlungsgebiete angrenzen, ohne dass ein gesonderter […]
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