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Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit: Bund gibt 18 …




  • Das Bundeskabinett hat den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP W) gebilligt, was von der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft grundsätzlich begrüßt wird. Angesichts der stetig steigenden Zahlen von Wohnungs- und Obdachlosen in Deutschland wird die Initiative des Bundes für einen nationalen Aktionsplan als wichtiger Schritt angesehen. Seit dem Start der Initiative im März 2023 haben Verbände aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie Eigentümer- und Sozialverbände in Zusammenarbeit mir Kommunen und Ländern in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohnungslosenhilfe den Bund bei der Erarbeitung des NAP W beraten.

    Positiv ist, dass der NAP W die Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland verstärkt in den Fokus rückt und die Notwendigkeit erkannt wird, Menschen in Not zu unterstützen und die Präventionsarbeit zu stärken, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Zudem bietet der NAP W eine gute nationale Plattform, um die verschiedenen Akteure auf den verschiedenen Ebenen miteinander zu vernetzen, die Zusammenarbeit zu intensivieren und voneinander zu lernen.

    Allerdings sind im vorhandenen Maßnahmenkatalog weder Prioritäten noch Zeit- und Kostenpläne festgelegt. Es ist unklar, welche Wirkung die Einzelmaßnahmen bis zum Zieljahr 2030 entfalten können und welche personelle und finanzielle Unterstützung den Trägern der einzelnen Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden.

    Eine wesentliche Voraussetzung für die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit ist laut Bundesregierung ein ausreichendes Angebot an bezahlbarem und bedarfsgerechtem Wohnraum. In der aktuellen Finanzplanung ist daher vorgesehen, dass der Bund den Ländern für den sozialen Wohnungsbau von 2022 bis 2027 rund 18 Mrd. Euro Programm-Mittel zur Verfügung stellt.

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