Bis zum Sommer will der Freistaat eine neue Verordnung zur Mietpreisbremse verabschieden. Die seit 2015 geltende Bremse wurde 2017 sowohl vom Landgericht München als auch vom Bayerischen Verfassungsgericht für ungültig erklärt. Um die angespannten Wohnungsmärkte im Land eindeutig zu identifizieren, gab die Landesregierung ein Gutachten in Auftrag, das die Voraussetzungen in den bayerischen Gemeinden prüfen soll. Nun liegt ein Zwischenbericht vor.
Die Gutachter stellen fest, dass in 160 Gemeinden im Freistaat die Voraussetzungen für eine Mietpreisbremse gegeben seien. Aktuell gilt sie in 137 Kommunen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) betonte allerdings, dass es sich zunächst nur um einen Zwischenbericht handele, der regionale Besonderheiten und aktuelle Neubauprojekte nicht berücksichtige. Zum vorliegenden Zwischenbericht dürfen sich nun der Mieterbund, Haus & Grund und die Kommunen äußern. Anschließend wird das Gutachtergremium beurteilen, in welchen Städten und Gemeinden die Bremse künftig gelten wird. Eisenreich rechnet damit, dass die neue Verordnung im Sommer in Kraft tritt.
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