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Hamburg: Vermieter von Ferienwohnungen müssen sic …




  • Immer mehr Städte und Gemeinden gehen gegen die Zweckentfremdung von privaten Wohnungen vor. In Hamburg müssen sich Anbieter wie Airbnb seit 1. April 2019 registrieren. Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro.

    Anzeigen für Ferienwohnungen dürfen in der Hansestadt ab sofort nur noch mit einer sogenannten Wohnraumschutznummer veröffentlicht werden. Hierfür wurde ein Onlinedienst eingerichtet. Inzwischen haben sich schon mehr als 2.400 Nutzer registriert, berichtet die Hamburger Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD).

    Nach anfänglicher Kritik an der Verschärfung lobte Airbnb das digitale und schlanke Registrierungssystem in Hamburg. Das Modell ist allerdings nicht neu –in Berlin müssen sich Vermieter von Ferienwohnungen seit Mai 2018 registrieren. Wer nicht nur Zimmer sondern ganze Wohnungen anbietet, benötigt in der Hauptstadt zudem eine behördliche Genehmigung des Bezirks.

    Gegen Wohnungsknappheit und für mehr Lebensqualität

    Die Hansestadt möchte mit der Registrierungspflicht der Wohnungsknappheit begegnen und die Lebensqualität in den Szenenkiezen, die besonders viele Touristen anziehen, besser schützen. Hierfür wurde das Wohnraumschutzgesetz der Stadt zum Jahresbeginn 2019 erneut verschärft. Neben der Registrierungspflicht sieht das Gesetz vor, dass Wohnungen nur noch sechs statt wie bisher acht Monate am Stück vermietet werden dürfen. Sollen Teile der Wohnung ständig zur Vermietung angeboten werden, müssen sie weniger als die Hälfte der Gesamtwohnfläche ausmachen. Dabei muss ein Belegungskalender geführt werden und die Daten werden den Finanzbehörden übermittelt.

    München: Auskunftspflicht für Airbnb

    Auch in der bayerischen Landeshauptstadt stehen Onlineplattformen, die Ferienwohnungen anbieten, zunehmend unter Druck. So urteilte das Verwaltungsgericht München im Dezember 2018, dass Airbnb der Stadt Auskunft über seine Gastgeber geben muss. Das Portal legte dagegen Rechtsmittel ein. Auch der Berliner Senat fordert die Plattform auf, Informationen über nicht registrierte Vermieter preiszugeben – bisher ohne Erfolg. Airbnb beruft sich auf den Datenschutz und kritisiert, dass es der Senat in der Vergangenheit mehrfach ablehnte, ein Registrierungssystem nach dem „Hamburger Modell“ aufzubauen.

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