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Jung kauft alt – nicht mehr nur für Einfamilien …




  • Die Förderung soll einen erhöhten Anreiz zum Erwerb von Wohneigentum bieten, dabei besonders sanierungsbedürftige Gebäude in den Fokus nehmen und den Mietmarkt entlasten. Sie richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt, die über ein max. zu versteuerndes Haushaltseinkommen von 90.000 Euro (zzgl. 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt) verfügen. Die Familien dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung kein weiteres Wohneigentum besitzen und in der Vergangenheit keine anderweitige Bundesförderung zur Wohneigentumsbildung erhalten haben. Haushalte, in denen Ehegatte oder Lebenspartner lebt, der bereits eine Förderung erhalten hat (z. B. Baukindergeld) sind von der Gewährung der Förderung ausgeschlossen. Fördervoraussetzung ist, dass das zu erwerbende Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken genutzt wird.

    Gefördert wird der Bestandserwerb zur Selbstnutzung in Deutschland, das können sowohl Einfamilien-/Zweifamilien-/Reihenhäuser oder Eigentumswohnungen sein. Das energetische Ausgangsniveau ist durch Vorlage eines Gebäudeenergieausweises der Energieeffizienzklassen F, G oder H nachzuweisen. Dann muss innerhalb von 54 Monaten ab Erwerb das energetische Mindestniveau von Effizienzhaus 70 EE erreicht werden.

    Finanziert wird die Förderung aus dem Klima- und Transformationsfonds. „Inwiefern die Förderung wirklich mehr Familien ins Wohnungseigentum bringt sowie gleichzeitig eine Sanierung der Bestandsgebäude erfolgt, ist mehr als fraglich“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. „Bei den weiterhin hohen Kaufpreisen für Immobilien in Kombination mit teuren durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen in relativ kurzer Zeit werden viele Familien auch mit dieser Förderung kein Eigentum gründen können. Betrachtet man dann auch die langwierigen Abstimmungsverhältnisse in WEG ist überhaupt nicht sicher, ob saniert wird.

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