Die Bundesregierung hatte den Energie- und Klimafonds im Jahr 2010 auf Grundlage des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ als Sondervermögen aufgelegt, um verschiedene Klimaschutzmaßnahmen zu finanzieren. Der Bundestag hatte mit dem im Januar verabschiedeten zweiten Nachtragshaushalt 2021 Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro an den Fonds übertragen. Mit diesen Mitteln sollen nun gezielt zweckgebunden „Investitionen in Zukunftsbereichen zur Überwindung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und der pandemiebedingt verringerten Investitionstätigkeit“ angestoßen werden, so die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1598) . Dafür müssen die gesetzlichen Regeln zur Verwendung der Mittel und dem Zweck des Sondervermögens angepasst und erweitert werden. Außerdem soll das Gesetz umbenannt werden und künftig „Gesetz zur Einrichtung eines Sondervermögens ‚Klima- und Transformationsfonds‘ (Klima- und Transformationsfondsgesetz – KTFG) heißen.
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