Das Gesetz verpflichtet die Stromlieferanten zu einer entsprechenden Absenkung der Strompreise zum 1. Juli. „Das muss dann für die Verbraucher jeweils transparent auch ersichtlich sein“, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Experten befürchten allerdings, dass die Maßnahme lediglich den rasanten Strompreisanstieg dämpfen wird.
Die Einnahmeausfälle, die durch den Wegfall der EEG-Umlage entstehen, sollen vom Bund aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) erstattet werden. Durch die vorgezogene Absenkung wird der EKF im Jahr 2022 mit 6,6 Milliarden Euro belastet.
Den Gesetzentwurf hatten die Regierungsparteien eingebracht (Bundestagsdrucksache 20/1025). Beschlossen wurde eine vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie leicht geänderte Fassung (Bundestagsdrucksache 20/1544). Die endgültige Abschaffung soll in einem zweiten Schritt durch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfolgen.
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